Der Trend zum Gasgrill ist spürbar. Der große Vorteil, die Hitze ist schnell erreicht und ein lästiges anheizen entfällt. Zudem eignen sich moderne Grills nicht nur zum Grillen von Würstchen und Steaks, sondern auch zum Kochen oder Backen. Doch wenn sich die Sommerzeit zum Ende neigt und die letzten Sonnenstrahlen erlöschen sind, fragen sich viele Gasgrill-Besitzer: „Wohin mit der Gasflasche?“. Manch einer denkt sogar darüber nach, die Gasflasche im Haus zu lagern. Doch ist dies überhaupt erlaubt oder empfohlen? Wir verraten es Ihnen!
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Gasflaschen im Haus oder draußen lagern
Gasflaschen gehören aus Sicherheitsgründen nicht in das Haus! Ein Gasbehälter sollte deshalb immer im Freien gelagert werden. Dennoch sollte man darauf achten, dass die Gasflaschen trocken, gut belüftet und auf einem ebenen Untergrund gelagert werden. Achten Sie außerdem vor der Lagerung darauf, dass Sie das Ventil gut verschließen, die Staubschutzkappe aufsetzen und die Gasflasche von dem Gasgerät abschließen.
Am besten sind Gasflaschen in einer gut belüfteten Garage, einem Unterstand oder einer überdachten Terrasse aufgehoben. Sollten Sie keine dieser Möglichkeiten haben, gibt es auch spezielle Gas-Behältnisse, in denen Sie die Gasflasche sicher verstauen können. Da die handelsüblichen Gasflaschen unter einem enormen Druck stehen und sich das Gas somit schon bei der kleinesten Leckage, schnell entweichen kann, ist es wichtig, dass eine gute Belüftung sichergestellt ist. Zudem schützten solche Behältnisse die Gasflaschen vor starkem Frost und direkter Sonneneinstrahlung.
Eine Gasflasche gehört nicht in den Keller
Da Gas schwerer als Luft ist, setzt sich dieses bei einem Leck auf dem Boden ab. Vor allem im Keller kann dies problematisch werden und zu schweren Unfällen führen. Auf der Webseite gok-blog.de, steht zudem: „Für Privatleute wie auch den Installateur wichtig sind die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF). Sinngemäß heißt es darin, dass der Anwender Gasflaschen bis zu einem Füllgewicht von 16 Kilogramm im Gebäude lagern darf. Aber nur, „wenn die Fußböden allseitig oberhalb der Geländeoberfläche liegen […]“.
Wie Sie der Technischen Regel entnehmen können ist es daher nicht grundsätzlich erlaubt, Gasflaschen im Haus zu lagern, allerdings nur oberhalb der Erde. Im Haus selbst darf man jedoch maximal zwei befüllte Gasflaschen lagern, um beispielsweise einen Gasherd zu betreiben, jedoch nicht in Keller- oder in Schlafräumen.
Fazit zu Gasflasche im Haus lagern
Es ist immer besser eine Gasflasche außerhalb der vier Wände zu lagern. Achten Sie hierbei jedoch darauf, dass Sie die Gasbehälter an einen trockenen, ebenen und gut belüfteten Standort handelt. Zudem sollten Sie den Gasbehälter vor starkem Frost oder direkter Sonneneinstrahlung schützen. Hierfür gibt es spezielle Behältnisse. Wer zuhause einen Gasherd betreibt, darf bis zu zwei gefüllte Gasflaschen im Haus lagern, jedoch nur oberhalb des Erdreiches und nicht in Schlafräumen.