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27. April 2024
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Balkonkraftwerk anmelden – so geht’s!

Sie möchten Ihr eigenes Balkonkraftwerk installieren, sei es in der Mietwohnung oder im Eigenheim? Das ist möglich, aber es ist wichtig, das Balkonkraftwerk ordnungsgemäß anzumelden. Hier finden Sie Tipps und Informationen zur Anmeldung und zur Förderung der Energiewende beizutragen. Es gibt einige Punkte zu beachten, damit Sie sich im legalen Bereichen bewegen. Wir haben alle Informationen für Sie zusammengetragen.

Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. Um eine Mini-Photovoltaik-Anlage zu betreiben, müssen Sie sich beim Netzbetreiber anmelden und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registrieren lassen.

Es ratsam, das Balkonkraftwerk noch vor der Installation beim Netzbetreiber anzumelden. Dies kann eigenständig gemäß der Netzanschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfolgen oder durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Viele Netzbetreiber bieten bereits Onlineformulare an, bei diesem Sie alles Informationen erhalten. Nach dem Ausfüllen erhalten Sie meist schon die Bestätigung. Dies bietet sich besonders an, wenn Sie bereits eine Elektrofachkraft für die Aufstellung und Beratung der Mini-PV-Anlage beauftragt haben.

Beachten Sie, dass der Stromnetzbetreiber nicht identisch mit Ihrem Stromanbieter ist. Sie können Ihren Netzbetreiber ganz einfach unter Eingabe der PLZ hier ermitteln.

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eigener Screenshot / ovag.de

Wenn Ihr Stromnetzbetreiber kein eigenes Meldeformular bereitstellt, können Sie für die Anmeldung des Balkonkraftwerks den kostenlosen Musterbrief der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie verwenden. Die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung umfassen in der Regel:

  • Musterbrief oder Formular für das vereinfachte Anmeldeverfahren
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters
  • Konformitätserklärung nach VDE-AR-N-4105 für den Wechselrichter (NA-Schutz)

Registrierung im Marktstammdatenregister

Nach der Benachrichtigung Ihres Netzbetreibers müssen Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registrieren. Sie können dies allerdings auch schon vorab registrieren und als „in Planung“ deklarieren. Dies kann bequem über den Online-Service der Bundesnetzagentur erfolgen. Nach erfolgter Installation müssen Sie dann nur noch den Status ändern zu „in Betrieb“.

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eigener Screenshot / markstammregister.de

Melden Sie sich zunächst über das Service-Portal an und geben Sie Informationen zu Ihrem Standort, Ihren Kontaktdaten, den technischen Anlagendaten und gegebenenfalls Ihrer Unternehmensform ein. Sie können Ihren Eintrag jederzeit aktualisieren, falls sich Änderungen an Ihrer PV-Anlage ergeben.

Warum die Anmeldung wichtig ist

Steckerfertige Photovoltaikanlagen für den Balkon werden direkt über die Steckdose mit dem öffentlichen Netz verbunden. Der Netzbetreiber muss über den eingespeisten Strom und die entsprechende Leistung informiert sein. Die Anmeldung unterstützt die Netzsicherheit, insbesondere, wenn Arbeiten am Netz durchgeführt werden müssen.

Die Anmeldung ist auch wichtig, da ältere Ferraris-Zähler nicht für die Einspeisung ausgelegt sind. Diese Zähler laufen rückwärts, wenn Strom ins Netz eingespeist wird, was in Deutschland zwar zeitweise geduldet, aber untersagt ist. Die Anmeldung beim Netzbetreiber führt daher oft zum Austausch des Stromzählers auf Kosten des Netzbetreibers.

Lesen Sie auch: Balkonkraftwerk auf Flachdach

Warum in der Regel kein zweiter Stromzähler erforderlich ist

Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage ist kein zweiter Stromzähler zwingend notwendig. Obwohl die Bundesnetzagentur fordert, dass jede Stromentnahme und Einspeisung erfasst und gemessen werden muss, dient die Einspeisemessung eines Balkonkraftwerks hauptsächlich zur Information.

Das Hauptproblem sind ältere Ferraris-Zähler, die bei Einspeisung rückwärtslaufen. Der Netzbetreiber kümmert sich um dieses Problem und tauscht in der Regel den Zähler gegen einen modernen aus, wenn das Balkonkraftwerk angemeldet wird. Viele Nutzer berichten aber, dass sich der Austausch teilweise über Monate herausziehen kann, was aber Ihnen nicht zur Last gelegt werden kann.

Strafen bei nicht angemeldeten Balkonkraftwerken

Die Anmeldung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen ist in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt. Gemäß § 5 müssen alle Betreiber ihre Einheiten im Marktstammdatenregister eintragen. Diese Pflicht entfällt nur bei Insellage, wenn die Anlage nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Andernfalls gilt es als Ordnungswidrigkeit, eine Anlage nicht anzumelden, und die Bundesnetzagentur kann ein Bußgeld verhängen.

Genehmigung: Balkonkraftwerke über 600 Watt

Balkonkraftwerke gelten derzeit nur bis zu einer Leistungsobergrenze des Wechselrichters von 600 Watt als Mini-PV-Anlagen. Die meisten Balkonkraftwerke bieten derzeit Sets an, mit Wechselrichtern, die mehr Leistung anbieten, welche aber gedrosselt werden auf 600 Watt. Doch Vorsicht: Nicht alle Netzbetreiber akzeptieren dies. Daher macht es Sinn, sich vorher mit dem Netzbetreiber abzusprechen.

Bei Überschreitung dieser Grenze ist keine vereinfachte Anmeldung mehr möglich. Das Balkonkraftwerk muss dann als reguläre Solaranlage angemeldet werden und darf nicht eigenständig installiert werden. Zusätzlich muss dies dann von einem Elektriker geregelt werden. Zudem gelten für größere Anlagen andere steuerrechtliche Vorgaben. Die maximale erlaubte Leistungsobergrenze des Wechselrichters soll im Laufe des Jahres 2024 auf 800 Watt erhöht werden.

Grundsätzlich sollte bei Mietwohnungen der Vermieter seine Zustimmung zum Betrieb einer Mini-Solaranlage erteilen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie bei Gebäuden unter Denkmalschutz. Die Installation von Balkonkraftwerken darf das Gebäude nicht beschädigen oder andere Mieter beeinträchtigen. Auch wenn Sie das Recht auf eigenständigen Aufbau haben.

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