Rauchmelder sind unscheinbar, können aber im Ernstfall zu Lebensretter werden. Egal ob Einfamilienhaus, Wohnung oder Mietobjekt – in Deutschland herrscht eine Rauchmelderpflicht. Doch in welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht? Diese Frage möchten wir Ihnen gerne beantworten.
Rauchmelderpflicht: In diesen Räumen gehört ein Rauchmelder
Ein Rauchmelder löst im Notfall aus und gibt einen lauten Alarmton ab, sobald dieser Rauch oder Hitze wahrnimmt, die ein Feuer verursacht. Vor allem nachts kann dies lebenswichtig werden, um sich bei einem Brand rechtzeitig ins freie retten kann. Aus diesem Grund liegt es nahe, dass es mittlerweile eine Rauchmelderpflicht gibt. Diese schreibt genau vor, in welchen Räumen ein Rauchmelder installiert werden soll.
- In Schlafzimmer und Kinderzimmer gehören jeweils ein Rauchmelder.
- Ebenso gehörten auch in allen Fluren und Aufenthaltsräumen, über die Fluchtwege führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder.
- Empfehlenswert ist auch die Installation eines Rauchmelders in Wohnzimmer, Büro und Abstellräumen.
Tipp: Zudem kann ein zusätzlicher Kohlendioxid-Melder in Räumen mit Kaminen und im Heizungskeller eine lebensrettende Ergänzung sein. Denn hier können unter Umständen unsichtbare Gase entstehen – Kohlendioxid, welche zum Ersticken führen können, wenn nicht für ausreichende Belüftung gesorgt wird.
Doch auch wenn Rauchmelder Pflicht und sinnvoll sind, gehört ein Rauchmelder nicht in jeden Raum. Welche Räume sich nicht für die Installation eines Rauchwarnmelders eignen, haben wir Ihnen in einem weiteren Beitrag erklärt.
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